Pflegedschungel

Wer ist Pflegebedürftig?

Man benötigt Hilfe und Unterstützung für mindestens 6 Monate.
Jeder der auf Hilfe angewiesen ist, hat das Recht einen Pflegegrad zu beantragen.



Antrag stellen:

Den Antrag kann man bei seiner Krankenkasse stellen. Mit Vollmacht des Versicherten kann dies auch ein Angehöriger, Freund oder Nachbar sein.

Der Geld- bzw. Sachbetrag hängt von der Höhe des Pflegegrades ab.

Geldleistung/Pflegegeld

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Geldleistungen/ Pflegegeld nach § 37 SGB XI (Angehörigenpflege)
- 316 € 545 € 728 € 901 €


Pflegegeld erhält man, wenn ehrenamtliche Pfleger die häusliche Pflege übernehmen. Das könnte zu Beispiel Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde sein. In diesem Fall geht das Pflegegeld direkt auf das Konto des zu Pflegenden.

 

 

Sachleistungen

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Sachleistung nach § 36SGB XI (Pflegedienst-leistungen)
Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden. 724€ 1.363 € 1.693 € 2095 €


Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Im Angebot sind die Pflege, und die sogenannte häusliche Betreuung. Es ist auch eine Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld möglich.

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Betreuungs- und Entlastungs-leistungen nach § 45b SGB XI
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €


Es muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt sein und kann vom Pflegebedürftigen monatlich in Anspruch genommen werden. Es ist eine Pflegesachleistung, eine Auszahlung des Betrages ist nicht möglich. Das Geld kann über einen ambulanten Pflegedienst für z.B. zusätzliche Hausarbeiten, Einkäufe oder Spaziergänge eingesetzt werden.

 

 

Kurzzeitpflege

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
Kein Anspruch, jedoch kann der Entlastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden. 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €


Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, können sie für eine kurze Zeit stationär in einer Betreuungseinrichtung untergebracht werden. Dies bietet sich zum Beispiel an, wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren möchten. Der Antrag ist bei der Pflegekasse zu stellen.

 

 

Verhinderungspflege

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Verhinderungs-pflege nach § 39 SGB XI
Kein Anspruch, je-doch kann der Ent-lastungsbetrag von 125€ hierfür eingesetzt werden. 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €


Verhinderungspflege ist immer die erste Wahl, wenn pflegende Angehörige vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Auszeit benötigen. Der Pflegebedürftige kann dadurch in seinem gewohnten Umfeld bleiben.

 

 

Leistungen zur Wohnungsanpassung

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Leistungen zur Wohnungs-anpassung nach § 40 SGB XI
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €


Der Zuschuss wird je Maßnahme gewährt. Ändert sich die Pflegesituation z.B. durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person und werden weitere Maßnahmen notwendig, so gilt dies als neue Maßnahme und kann somit neu beantragt werden.

 

 

Leistungen für Pflegehilfsmittel

Leistungen Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5

 

Leistungen für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €


Versicherten stehen 40€ pro Monat für Pflegeverbrauchsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.) zur Verfügung. Dafür muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

 

Pflegedienst in berlin Spandau

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pflegedienst Luna GmbH