Leistungen der Behandlungspflege
Unsere Pflegefachkräfte führen im Rahmen der Verordnung häuslicher Krankenpflege bei unseren Klienten, die benötigten Behandlungspflegen durch.
Die Behandlungspflege ist ein Teilbereich der häuslichen Krankenpflege
Leistungsträger sind hier die Krankenkassen und nicht die Pflegekassen.
Daher kann die Behandlungspflege auch nicht w.z.B. bei einem Pflegegrad, durch den Klienten selbst beantragt werden, sondern erfolgt ausschließlich durch einen behandelnden Arzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege bei medizinischer Notwendigkeit. Sie bedarf aber der Genehmigung durch die Kasse!
Leistungen der Behandlungspflege sind unter anderem:
Seit dem 01.01.2018 hat sich die gesetzliche Lage etwas verändert. Alle Krankenkassen stimmten zu, dass die sogenannten „kleinen Behandlungspflegen“ w.z.B. das Verabreichen von Medikamenten (… davon ausgenommen, die dem aktuellem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und/oder Psychopharmaka und/oder die im Rahmen der Nachsorge von operativen Eingriffen notwendig werden …) auch an Pflegekräfte weiter delegiert werden können.